Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

Fachausbildung für die Lehrämter Grundschule und Förderschule

FRAGE: In welchen der drei gleichberechtigten und modularisiert studierten Fächer werden LiV für das Lehramt an Grundschulen ausgebildet?

ANTWORT: Aus organisatorischen Gründen können alle LIV im Einführungssemester nur 2 Facheinführungen besuchen. Dies gilt auch für Grundschul-LiV mit drei gleichberechtigten Fächern. Bei modularisiertem Studium entscheidet die LiV bereits im Einführungssemester, in welchem Fach (Mathematik oder Deutsch) sie ausgebildet werden möchte. Die danach vorzunehmende Einteilung wird von der Leitung des Studienseminars auf der Grundlage der Arbeitsplanung vorgenommen. Eine freiwillige Belegung einer dritten Facheinführung im Einführungssemester kann aus zeitlichen Gründen nicht stattfinden.

Im ersten und zweiten Hauptsemester werden die beiden Fächer aus der Einführungsphase in Fachmodulen weitergeführt. Die Verteilung auf die beiden Hauptsemester erfolgt auf der Grundlage der Arbeitsplanung.

  

FRAGE: Werden LiV mit dem Lehramt an Förderschulen in einem sogenannten „zweiten Fach“ ausgebildet?

ANTWORT: Nein. Die Ausbildung erfolgt im Fach 1 (Klassen 1-10) sowie der Fachrichtung. Im Fachrichtungsmodul bilden die Fachdidaktiken der Fächer Deutsch und Mathematik einen exemplarischen Schwerpunkt, da diese in der Schulpraxis eine große Rolle spielen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Rolle als BFZ-Lehrkraft im Einsatz an Regelschulen. Aus schulpraktischen Gesichtspunkten wird es i.d.R. notwendig, dass die LiV zu Beginn des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule, in Absprache mit der Schulleitung, ein sogenanntes „zweites Fach“ benennt, in dem sie eigenverantwortlichen Unterricht laut Stundenplan erteilt. Dieses „zweite Fach“ kann in der Prüfungslehrprobe gezeigt werden, muss aber nicht! Eine begleitende Fachmodulausbildung in diesem „zweiten Fach“ ist nicht möglich.