Fehlzeiten in Modulen
FRAGE: Wie können Fehlzeiten kompensiert werden?
ANTWORT: Voraussetzungen für die Feststellung des vollen Arbeitsaufwands bei teilweiser Abwesenheit der LiV sind:
- Entschuldigte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest oder Abwesenheit aus persönlichen und dienstlichen Gründen nach Genehmigung der entsprechenden Dienstbefreiung durch die Seminarleitung und
- Erbringung der in der Modulbeschreibung vorgesehenen unterrichtspraktischen und sonstigen Leistungen.