Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

Fehlzeiten in Modulen

FRAGE: Wie können Fehlzeiten kompensiert werden?

ANTWORT: Voraussetzungen für die Feststellung des vollen Arbeitsaufwands bei teilweiser Abwesenheit der LiV sind:

  • Entschuldigte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest oder Abwesenheit aus persönlichen und dienstlichen Gründen nach Genehmigung der entsprechenden Dienstbefreiung durch die Seminarleitung und
  • Erbringung der in der Modulbeschreibung vorgesehenen unterrichtspraktischen und sonstigen Leistungen.