Krankmeldung
Bei Krankheit müssen Sie sich sofort im Studienseminar und in der Schule krankmelden. Dieser Grundsatz gilt auch für die Tage, an denen Sie ausschließlich in der Schule sind. Die Krankmeldung gilt nur als erfolgt, wenn sie dem Studienseminar schriftlich vorliegt (E-Mail an das Sekretariat). Darin muss die Gültigkeit erkennbar sein (von - bis). Fehlt ein Enddatum, so hat die Meldung nur für den angebrochenen Tag Gültigkeit. Nach dem 3. Krankheitstag, bzw. bei Einschluss eines Wochenendes oder Feiertags bereits nach dem 2. Krankheitstag, ist im Studienseminar eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien).
Weitere Informationen finden Sie in dem Rundschreiben "Verfahren bei Krankmeldung/Betreuung erkrankter eigener Kinder/Dienstbefreiung/Schulische Veranstaltungen"
https://sts-ghrf-frankfurt.bildung.hessen.de/ausbildungsorganisation/Verfahren/index.html