Modulbewertung
Grundlage für die Modulbewertung sind die in der Modulbeschreibung formulierten Leistungserwartungen. Diese sind in der Regel die Unterrichtspraxis aus zwei Unterrichtsbesuchen unter besonderer Berücksichtigung eines Modulschwerpunktes, der Nachweis einer eigenständigen Arbeit an einem selbst gewählten Schwerpunkt sowie die aktive Mitgestaltung der Seminarveranstaltungen. Der Bewertung der Unterrichtspraxis wird die schriftliche Unterrichtsvorbereitung, die Durchführung und Reflexion der Stunde zu Grunde gelegt. Die Leistungserwartungen und die Kriterien der Leistungsbewertung werden in der ersten Modulsitzung erläutert.
Zum Ende des Semesters erfolgt eine Notenbegründung seitens der Ausbilderin oder des Ausbilders. Die Art und Weise ist nicht festgelegt. Nach dem zweiten UB kann von Ausbilderseite eine Tendenz zur Bewertung der Unterrichtspraxis ausgesprochen werden.
Die rechtliche Regelung zur Modulnote findet sich im Rundschreiben vom Sept. 2015.