Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

Prüfungsgeschehen

 o       Zulassung zur Prüfung

FRAGE: Modul Lehr- und Lernprozesse innovativ gestalten (MLL)

Die vier Modulsitzungen des Moduls (MLL) sind am Beginn des Prüfungssemester wöchentlich aufeinander folgend terminiert. Ggf. beginnt das Modul (MLL) bereits am Ende des 2. Hauptsemesters. Zum Modus der beiden Unterrichtsbesuche informieren die „Informationsveranstaltung zur 2. Staatsprüfung“ am Ende des 2. Hauptsemesters sowie die MLL-modulverantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder. Das Modul (MLL) ist gem. § 45,2 HLbG rechtlich nicht relevant für die Zulassung zur Prüfung. Die Modulbescheinigung wird im Nachgang der Meldung zur Prüfung nachgereicht, sobald diese erstellt und ausgegeben wurde.

 o       Prüfungsausschuss

FRAGE: Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

ANTWORT:
Prüfungsvorsitzende sind in der Regel Mitglieder der Studienseminarleitung (Herr Port, Frau Wagner), vom Amt zugelassene Ausbilderinnen und Ausbilder (Frau Dietrich, Frau Glück-Arndt, Herr Heimannsberg, Herr Ludwig) oder Vertreterinnen und Vertreter der LA.

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Fachausbildern und einem Mitglied der Schulleitung zusammen. Nach HLBG kann die LiV eine Lehrkraft ihres Vertrauens benennen, die an der Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsausschusses mit beratender Stimme teilnimmt. (§44, Abs.5) In der Regel nimmt ein Mitglied von Seiten des Studienseminars teil, das an der Ausbildung der Prüfungskandidaten/innen notengebend beteiligt gewesen war. Ein Anspruch hierauf besteht seitens der LiV nicht. Bewährte Kooperationen mit dem Tandemseminar bzw. den anderen südhessischen Studienseminaren werden genutzt. Auch der Gutachter der Pädagogischen Facharbeit (= Betreuer/Betreuerin) kann als ein Vertreter der Kommission am Prüfungstag eingesetzt werden. Die Fächer und das Lehramt der LiV sind durch die eingesetzten Mitglieder angemessen zu berücksichtigen. Möglichst eine Fachausbilderin / ein Fachausbilder sollte das Lehramt der LiV besitzen. 

An der Einladung zur Prüfung ist zu erkennen, welche Fachausbilderin oder welcher Fachausbilder die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung konzipiert.

Für die Zusammensetzung von Kommissionen bei Förderschulprüfungen wird darauf geachtet, dass die jeweilige sonderpädagogische Fachrichtung der LiV vertreten ist (z. B. EH, LH, PB, SEH, KB, SH, HÖR).

 

FRAGE: Was bedeutet "Fremdprüfer/Fremdprüferin"?

ANTWORT:
Im HLBG §44, Abs.3 heißt es: "Der Prüfungsausschuss muss so zusammengesetzt sein, dass durch die Qualifikationen der Mitglieder die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und das entsprechende Lehramt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vertreten sind. Mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen nicht bewertend an der Ausbildung beteiligt gewesen sein."

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Fremdprüfern, also Mitgliedern der Prüfungskommission, die nicht an der Ausbildung beteiligt waren. Dies können ggf. auch Fachausbilder und -ausbilderinnen anderer Studienseminare sein.

 

FRAGE: Können Gäste an der Prüfung teilnehmen?

Im Sinne der Gleichbehandlung der Lehrämter im GHRF-Bereich wird eine „4+2“ - Gästeregelung in den Staatsexamensprüfungen angestrebt. Die „4+2“ - Gästeregelung besagt, dass neben den vier gesetzten Mitgliedern des Prüfungsausschusses, wenn keine Lehrkraft des Vertrauens benannt wurde, max. 2 Gäste teilnehmen können, wenn eine Lehrkraft des Vertrauens benannt wurde, max. 1 Gast teilnehmen kann.

Zusätzlich zur „4+2“-Gästeregelung können an der Prüfung auch Gäste mit dienstlichem Interesse (z. B. stellvertretende Schulleitungen, Ausbildende, Vertreter/in vom Hessischen Kultusministerium) teilnehmen. Ihr Status ist der eines Gastes.

 

o       Pädagogische Facharbeit

FRAGE: Muss das Fach, in dem die Pädagogische Facharbeit angefertigt wurde, auch in der Prüfung gezeigt werden?

ANTWORT für das Lehramt an Grundschulen: Ja, wenn die schriftliche Arbeit im Wahlfach geschrieben wird.

ANTWORT für das Lehramt an Förderschulen: Ja, wenn die schriftliche Arbeit im studierten Fach geschrieben wird.

ANTWORT für das Lehramt an Haupt- und Realschulen: Ja, in jedem Fall.

Das Studienseminar empfiehlt, dass das Thema der schriftlichen Arbeit sich jedoch nicht in den Schwerpunkten der Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfung wiederholen sollte. Das Thema der schriftlichen Arbeit muss sich grundsätzlich nicht unbedingt auf Unterricht beziehen.

 

FRAGE: Worüber kann man die Pädagogische Facharbeit schreiben?

ANTWORT:
Im Hessischen Lehrerbildungsgesetz vom 28.11.2011 steht dazu folgendes: „Die pädagogische Facharbeit dient der Feststellung, ob die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fähig ist, die in einem schulischen Sachverhalt enthaltene pädagogische Fragestellung zu analysieren und einen pädagogischen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.“ (HLbG § 40a (1))

Die Pädagogische Facharbeit kann sowohl über eine Unterrichtseinheit, eine fachliche oder pädagogische Fragestellung als auch ein schulisch erprobtes Konzept (Klassenrat, Projekte etc.) geschrieben werden.

 

FRAGE: Was ist das Ziel der pädagogischen Facharbeit? 

ANTWORT:
Mit der schriftlichen Arbeit sollen die LiV eine klare Frage-/Problemstellung aus der Praxis im Rückgriff auf erziehungs- und gesellschaftswis­senschaftliche und/ oder fachdidaktische und fachmethodische Erkenntnisse (aus der Fachliteratur) wissenschaftsorientiert erörtern

  • aus der Diskussion Lösungsmöglichkeiten für das Problem entwickeln, wobei ein begründet gewählter Lösungsvorschlag überprüfbar sein und prak­tisch erprobt werden muss
  • Aspekte, die für die Argumentation wesentlich sind, aussagekräftig belegen bzw. dokumentieren
  • am Schluss der Arbeit als begründete Folge der Ergebnisse Konsequenzen für die Weiterarbeit entwickeln

   

FRAGE: Darf das Thema der Pädagogischen Facharbeit in den Prüfungslehrproben vorkommen?

ANTWORT:
Die Zweite Staatsprüfung bietet die Möglichkeit zu zeigen, dass das eigene Können ein breites Spektrum beinhaltet. Deshalb lautet die Empfehlung, dass die Prüfungslehrproben und schriftliche Arbeit unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte aufweisen.

    

FRAGE:  Darf sich das Thema der Pädagogischen Facharbeit in der „Übersicht über die auf Unterrichtspraxis bezogenen Ausbildungsschwerpunkte in den bewerteten Modulen“ wiederholen?

ANTWORT:
Das Thema der pädagogischen Facharbeit wird zur Information der Prüfungskommission auf Seite 1 der Übersicht eingetragen. Die Ausbildungsschwerpunkte sollten sich auf die eigene Unterrichtspraxis beziehen und sich vom Thema der schriftlichen Arbeit unterscheiden. Wenn das Thema der schriftlichen Arbeit sehr weit gefasst ist (Beispiel „Lesekompetenz" dazu zählt Leseanimation, Lesesozialisation, Lesekonzepte, Leseförderung, Lesestrategien, ...) können selbstverständlich unterschiedliche Schwerpunkte thematisiert werden.

  

FRAGE: Dürfen die didaktischen, methodischen und inhaltlichen Themen der beiden Prüfungslehrproben auch als Praxisschwerpunkte der mündlichen Prüfung genutzt werden?

ANTWORT: Rechtlich gibt es dazu keine Vorgaben.

 

FRAGE: Wie komme ich zu einem Betreuer meiner Päd. Facharbeit?

Für die Betreuung der Pädagogischen Facharbeit geben die LiV einen Erst- und Zweitwunsch ab. Die angefragten Ausbilderinnen und Ausbilder geben lediglich eine Auskunft dazu, ob Sie sich grundsätzlich in der Lage sehen, die Arbeit zu beraten und zu begutachten, sofern sie zugeteilt würden. Die Zuteilung der Betreuer oder des Betreuers erfolgt zentral durch die Leitung des Studienseminars. Dabei werden die Wünsche möglichst berücksichtigt. Erst nach der Veröffentlichung dieser Zuteilung kann der Beratungsprozess beginnen.

 

o       Prüfungslehrproben

FRAGE: In welchen Fächern - falls mehr als zwei Fächer studiert wurden - wird die Zweite Staatsprüfung abgelegt?

ANTWORT:
Die Prüfung wird in zwei der studierten Fächer abgelegt.  (s.a. „Fachausbildung“) Die Angabe der beiden Fächer erfolgt mit Abgabe des Bearbeitungsbogens zur Prüfungsmeldung.

 

o       Mündliche Prüfung

FRAGE: Was darf man mit in die Prüfung nehmen?

ANTWORT:
Es dürfen lediglich Blankomaterialien zur Vorbereitung des Vortrags im Rahmen der mündlichen Prüfung genutzt werden. Die Übersicht über die Ausbildungsschwerpunkte darf nicht mit in die Vorbereitung genommen werden.

 

FRAGE: Wie kann der Vortrag der mündlichen Prüfung gestaltet werden?

ANTWORT:
Der Vortrag kann mithilfe von Moderationskärtchen, Flipcharts oder ähnlichen Medien gestaltet werden. Eine PowerPoint-Präsentation ist möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass sich keine verwertbaren Daten auf dem PC befinden.

 

o       Nach der Prüfung

FRAGE: Was passiert nach der Prüfung?

ANTWORT:
Bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes kann die LiV bis zu 12 Wochenstunden oder deren Entsprechung im Unterricht und für Betreuung an der Ausbildungsschule eingesetzt werden. Die Schule kann einen Antrag auf Mehrarbeit, bis zu einem Stundenumfang einer vollen Stelle, über das zuständige Schulamt beantragen.
Das Referendariat endet in der Regel am 31.01. bzw. 31.07. eines Jahres. Eine Abordnung an eine andere Schule ist ebenfalls möglich.