Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Grundlage der Ausbildung ist der aus dem » Grundgesetz abgeleitete Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Schulen Hessens, formuliert in

- den Artikeln 55 bis 61 der » Hessischen Verfassung und konkretisiert im

» Hessischen Schulgesetz (HSchG)

- mit den zugehörigen Verordnungen und Erlassen, wie der» VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses

- den » Kerncurricula und Lehrplänen für Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen

- Eingebettet sind die hessischen Gesetze in die » Vereinbarungen der KMK.  

Aktuelle Informationen sind auf der » homepage des Hessischen Kultusministeriums oder in » Amtsblättern zu finden. Einen guten Überblick bietet des Hessische Kultusministerium hier. Wer stöbern möchte, für den hat das HKM ein »"Schulrecht nach Stichworten" zusammengestellt.

Die Lehrerbildung wird

- im » Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG)vom 13.05.2022 und

- der zugehörigen » Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLBGDV) in der gültigen Fassung näher geregelt.

- Die » "Module für den pädagogischen Vorbereitungsdienst" sind im Erlass vom 26.11.2012 beschrieben und gelten für die LiV mit Einstellung vor dem 01.11.2022.

- Für LiV mit Einstellung ab 01.11.2022 gelten Kerncurricula, die derzeit nur in Entwurfsform vorliegen.