Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Grundlage der Ausbildung ist der aus dem » Grundgesetz abgeleitete Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Schulen Hessens, formuliert in
- den Artikeln 55 bis 61 der » Hessischen Verfassung und konkretisiert im
- » Hessischen Schulgesetz (HSchG)
- mit den zugehörigen Verordnungen und Erlassen, wie der» VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses
- den » Kerncurricula und Lehrplänen für Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen
- Eingebettet sind die hessischen Gesetze in die » Vereinbarungen der KMK.
Aktuelle Informationen sind auf der » homepage des Hessischen Kultusministeriums oder in » Amtsblättern zu finden. Einen guten Überblick bietet des Hessische Kultusministerium hier. Wer stöbern möchte, für den hat das HKM ein »"Schulrecht nach Stichworten" zusammengestellt.
Die Lehrerbildung wird
- im » Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG)vom 13.05.2022 und
- der zugehörigen » Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLBGDV) in der gültigen Fassung näher geregelt.
- Die "Module für den pädagogischen Vorbereitungsdienst" sind im Erlass vom 26.11.2012 beschrieben und gelten für die LiV mit Einstellung vor dem 01.11.2022.
- Für LiV mit Einstellung ab 01.11.2022 gelten die Kerncurricula.