Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

FAQ Schriftliche Unterrichtsvorbereitung

FRAGE: Welchen Umfang haben die Unterrichtsentwürfe für die Unterrichtsbesuche?

ANTWORT: Grundsätzlich soll der Entwurf 8 Seiten lang sein. Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung sollte ein Deckblatt mit wichtigen Angaben zur Stunde (Fach, Lerngruppe, Thema der Unterrichtseinheit und -stunde, Lernziel(e)) sowie eine Verlaufsplanung enthalten. Zentrale Aspekte der Planungsüberlegungen (z.B. Angaben zur Lerngruppe, didaktische und methodische Entscheidungen) werden, nach Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder, der jeweiligen Ausbilderin, dargestellt. Grundlage ist der verbindliche Leitfaden zum schriftlichen Planungsentwurf des Studienseminars GHRF Frankfurt am Main (https://sts-ghrf-frankfurt.bildung.hessen.de/service/leitfaden_zur_schriftlichen_unterrichtsvorbereitung.pdf).

 

FRAGE: Was kommt im Unterrichtsentwurf in den Anhang? Was ist eine Anlage?

ANTWORT: In den Anhang kommen individuelle Lernstandsbeschreibungen sowie Förderpläne, die Einordnung der Stunde in die Unterrichtseinheit, eine Verlaufsplanung, Literatur- und Quellenangabe, Arbeitsblätter, eingesetzte Materialien, erwartete Ergebnisse (Lösungen, Tafelbild, …) und die Selbstständigkeitserklärung, ggf. ein Sitzplan. (vgl. „Handreichung zur Unterrichtsplanung“ des Studienseminars GHRF Frankfurt am Main)

Als Anlage gelten zusätzliche Dokumente, wie Schülerarbeiten, CD, Film o.ä., die nicht zum eigentlichen Entwurf gehören.