Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

Fachausbildung für die Lehrämter Grundschule und Förderschule

FRAGE: In welchen der drei gleichberechtigten und modularisiert studierten Fächer werden LIV für das Lehramt an Grundschulen ausgebildet?

ANTWORT: Aus organisatorischen Gründen können alle LIV im Einführungssemester nur 2 Facheinführungen besuchen. Dies gilt auch für Grundschul-LIV mit drei gleichberechtigten Fächern. Die Einteilung wird von der Leitung des Studienseminars auf der Grundlage der Arbeitsplanung vorgenommen. Eine freiwillige Belegung einer dritten Facheinführung im Einführungssemester kann aus zeitlichen Gründen nicht stattfinden.

Im ersten und zweiten Hauptsemester werden die Fachmodule ebenfalls zugeteilt. Bei modularisiertem Studium entscheidet die LiV bereits im Einführungssemester, in welchem Fach sie in zwei Modulen ausgebildet werden möchte. Das bedeutet, dass sie in den anderen beiden Fächern während des Referendariats nur ein Fachmodul absolviert. Die Verteilung auf die beiden Hauptsemester erfolgt auf der Grundlage der Arbeitsplanung.

 

FRAGE: Wie erfolgt die fachdidaktische Ausbildung für Grundschul-LIV, die nicht modularisiert studiert haben?

ANTWORT: Im Wahl-/Hauptfach absolviert die LIV 2 Fachmodule, jeweils im 1. und 2. Hauptsemester. Ein Didaktikfach wird im 1. Hauptsemester absolviert, das andere im 2. Hauptsemester. Hat eine LIV nur ein Didaktikfach studiert, dann wird dieses Didaktikfach ebenfalls wie das Wahl-/Hauptfach im 1. und 2. Hauptsemester absolviert. Die Zuteilung in die Fachmodule findet auf der Grundlage der Arbeitsplanung und der Kooperation mit anderen südhessischen Studienseminaren statt. Die Informationen über die Zuteilung in die Module erfolgt in der letzten BBP-Veranstaltung des laufenden Semesters. Dies betrifft den Übergang in das 1. und 2. Hauptsemester.

 

FRAGE: Hängt die Zuteilung der belegten Fachmodule mit der Wahl der Prüfungsfächer oder des Themas für die Examensarbeit zusammen?

ANTWORT: Nein. Das Fach, auf das sich die schriftliche Arbeit ggf. bezieht, ist frei wählbar. LIV mit modularisiertem Lehramtsstudium können die beiden Prüfungslehrproben frei wählen. Hierbei gilt die Empfehlung, die Prüfungslehrproben in den Fächern abzuhalten, in denen eigenverantwortlich unterrichtet wurde. LIV mit einem Wahlfach und einem Didaktikfach bzw. zwei Didaktikfächern legen auf alle Fälle in ihrem Wahlfach eine Prüfungslehrprobe ab. Das Fach für die 2. Prüfungslehrprobe kann frei gewählt werden. Die Entscheidung für die beiden Prüfungsfächer erfolgt in jedem Fall mit Abgabe der Prüfungsmeldung (31.01. bzw. 31.07.).

 

FRAGE: Ist es sinnvoll im 1. und 2. Hauptsemester alle drei Fächer zu unterrichten, auch wenn die fachdidaktische Ausbildung nur in zwei Fächern stattfindet? 

ANTWORT: Die Antwort ist abhängig von der Fächerkombination. Sinnvoll ist es, alle drei Fächer zu unterrichten soweit dies im Rahmen von 10 - 12 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht möglich ist.

 

FRAGE: Muss für LiV mit Lehramt an Förderschulen das gewählte zweite Fach ein Hauptfach sein?

ANTWORT:  Wenn Deutsch oder Mathematik nicht das studierte Fach ist, sollte eines dieser beiden Fächer als zweites Fach gewählt werden.