Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Frankfurt

FAQ Unterrichtsbesuche

FRAGE: Darf der Unterrichtsbesuch durch die BBP-Ausbilderin/Ausbilder mit einem Unterrichtsbesuch gekoppelt sein, der im Rahmen eines bewerteten Moduls stattfindet?

ANTWORT: Nein, dies ist nicht möglich. „Die Pädagogische Ausbildung erfolgt in mindestens 12 Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatungen …“. (HLbG-UVO § 41 (3))

 

FRAGE: Muss man für einen Unterrichtsbesuch mit Unterrichtsberatung eigenverantwortlich in der Klasse unterrichten?

ANTWORT: Nein, es sollte aber zumindest eine Hospitationsklasse sein, in der auch angeleitet unterrichtet wird.

 

FRAGE: Wie setzt sich die Note für einen Unterrichtsbesuch bzw. die Modulbewertung zusammen?

ANTWORT:  Grundlage für die Modulbewertung sind die in der Modulbeschreibung formulierten Leistungserwartungen. Diese sind in der Regel die Unterrichtspraxis unter besonderer Berücksichtigung eines Modulschwerpunktes, der Nachweis einer eigenständigen Arbeit an einem selbst gewählten Schwerpunkt sowie die aktive Mitgestaltung der Seminarveranstaltungen. Der Bewertung der Unterrichtspraxis wird die schriftliche Unterrichtsvorbereitung, die Durchführung und Reflexion der Stunde zu Grunde gelegt.