Fehlzeiten in Modulen
FRAGE: Wie können Fehlzeiten kompensiert werden?
ANTWORT: Die Leistungspunkte (ECTS) für den Arbeitsaufwand eines Moduls können nur ganz oder gar nicht vergeben werden. Eine Teilvergabe ist nicht möglich. Voraussetzungen für die Feststellung des vollen Arbeitsaufwands bei teilweiser Abwesenheit der LiV sind:
- Entschuldigte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest oder Abwesenheit aus persönlichen und dienstlichen Gründen nach Genehmigung der entsprechenden Dienstbefreiung durch die Seminarleitung und
- Teilnahme an mindestens 50% der Veranstaltungen des jeweiligen Moduls bei Vorlage einer von der oder dem Modulverantwortlichen zu genehmigenden Planung, wie der restliche Arbeitsaufwand durch Leistungsnachweise und Selbststudium erbracht wird und
- Erbringung der in der Modulbeschreibung vorgesehenen unterrichtspraktischen Leistungen.
Werden die oben genannten Bedingung nicht erfüllt, so können die zwei Leistungspunkte nicht vergeben und keine Leistungsbewertung vorgenommen werden; das Modul gilt als nicht abgeschlossen.
(Verfügung durch Herrn Direktor Sauerland, Amt für Lehrerbildung, vom 11.01.2006)