Krankmeldung
Im Krankheitsfall wird das Studienseminar als Ihre Dienststelle immer informiert, ab dem 1. Krankheitstag zunächst telefonisch und ab dem 4. Krankheitstag mit ärztlichem Attest. Die ärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigung im Original muss spätestens am vierten Tag im Studienseminar vorliegen und nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten. Auch Wochenenden und Ferienzeit zählen bei der Berechnung von Krankheitstagen mit. Die Ausbildungsschule wird informiert, wenn Schultage betroffen sind. Die Leitung der Ausbildungsschule ist so rechtzeitig zu informieren, dass Vertretungsunterricht sichergestellt werden kann. Falls Modulveranstaltungen und/oder ein Unterrichtsbesuch betroffen sind, müssen die Ausbilderinnen und Ausbilder direkt (per E-Mail oder telefonisch) benachrichtigt werden.
Wird die Dienststelle nicht informiert, gilt das Fehlen als unentschuldigt, auch wenn die Ausbilderinnen und Ausbilder informiert wurden. Bitte beachten Sie, dass dies Auswirkungen auf die Präsenzzeit und damit auf die Anerkennung des Moduls haben kann.